GENERALVERSAMMLUNG
Die Generalversammlung besteht aus Aktiv-, Kollektiv- und Ehrenmitgliedern.
Fördermitglieder können mit beratender Stimme teilnehmen. Die ordentliche Generalversammlung wird einmal jährlich einberufen.
Mehr über die Befugnisse und Abstimmungen der Generalversammlung unter Statuten.
Nächste Generalversammlung.